Appell von 62 Organisationen an die Bundesregierung zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes unter dem Titel „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ (veröffentlicht am 2. Januar 2023 )
Seit dem 1. Januar 2023 erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das sogenannte „Bürgergeld“. Das Bürgergeld tritt an die Stelle der bisherigen „Hartz IV“-Leistungen. Viele Geflüchtete erhalten zum Leben allerdings lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 19.10.2022 festgestellt, dass die um 10% geringeren Leistungen für alleinstehende/alleinerziehende Erwachsene in Gemeinschaftsunterkünften verfassungswidrig sind.
Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Anwält*innenverbände fordern daher gleiche Standards für alle, denn die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß: Es muss das gleiche Recht auf Sozialleistungen für alle in Deutschland lebende Menschen ohne diskriminierende Unterschiede gelten. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss in der Konsequenz abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden, da das Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, das Grundrecht auf Gleichheit, das Sozialstaatsgebot (Art. 1, 3, 20 GG), das Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), die UN-Kinderrechtskonvention und den UN-Sozialpakt verstößt.
Weitere Informationen:
- Gemeinsamer Appell gegen das Asylbewerberleistungsgesetz: https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2023/01/Appell-gegen-AsylbLG_Jan-2023.pdf
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2022 zum Verstoß der niedrigeren „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-096.html