Einigung auf Ganztagsanspruch für Grundschüler*innen – viele Fragezeichen für die SJS

Nachdem der Ganztag anfangs angetreten war, um besonders auch die Bildungsbenachteiligung junger Menschen anzugehen und für mehr Chancengleichheit zu sorgen, war im Vorfeld der politischen Entscheidung in 2021 mehr von Betreuung und Familienpolitik die Rede als von den sozialpolitischen Wirkungen dieses Gesetzes.   

Nach den Plänen der Großen Koalition soll jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Hunderttausende Plätze müssen bundesweit geschaffen werden, in Bayern ist die Lücke zwischen formuliertem Elternbedarf und bestehenden Plätzen regional differenziert aber teils noch groß.  

In der tatsächlichen Ausgestaltung der Angebote vor Ort gilt es, die Bedarfe der benachteiligten jungen Menschen im Blick zu behalten und immer wieder ihre besondere Sicht auf die Ganztagsangebote einzubringen. Dabei ist die ejsa Bayern im Schulterschluss mit anderen Verbänden aktiv, damit dies in den Planungen von Land Bayern und Kommunen geschieht.

Aus unserer Sicht geschieht in einem qualitativen Ganztagsangebot immer Bildung, Erziehung und Betreuung. Doch hier sind viele Fragen offen: welche Angebotsformen wird es weiter geben, welche werden als rechtsanspruchserfüllend gefördert, wie finden und qualifizieren wir genug Personal, wie gestaltet sich die Kooperation von Jugendhilfeträger und Schule, wie gehen wir mit der Balance zwischen dem Wunsch nach Flexibilität und dem pädagogischen Bedarf von Kontinuität um, wie gestalten wir den inklusiven Anspruch und wie können die Träger ihr evangelisches Angebot in einer pluralen Schule tragfähig gestalten. 

Was die jungen Menschen brauchen in Angeboten der ganztägigen Bildung und Betreuung ist klar beschrieben, die Planungslage für die Träger der Angebote bleibt leider weiterhin trüb. Der kommende Herbst und Winter werden hier Klärung bringen, die ejsa Bayern wird den Prozess weiterhin fachlich begleiten.