ejsa Bayern tritt Aktionsbündnis united4rescue bei – Seenotrettung ist humanitäre Pflicht und staatliche Aufgabe

Auf Initiative der Evangelischen Kirche in Deutschland und vieler Organisationen und Initiativen wurde das Aktionsbündnis united4rescue ins Leben gerufen. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass das tausendfache Sterben an der europäischen Außengrenze nicht weitergehen darf. „Seenotrettung ist humanitäre Pflicht und staatliche Aufgabe.“ Die ejsa Bayern unterstützt das Aktionsbündnis, ebenso wie die Evangelische Jugend Bayern und das Diakonische Werk Bayern und viele andere kirchliche und zivilgesellschaftliche Organisationen, Bündnisse und Initiativen.

Die Initiative geht auf eine Resolution des Evangelischen Kirchentags 2019 zurück, indem die Entsendung eines Rettungsschiffes der Evangelischen Kirche gefordert wird. „Gemeinsam Retten e.V.“ wurde daraufhin im November 2019 als Trägerverein gegründet, der hinter „united4rescue – Gemeinsam retten“, der überwiegend kirchlichen Initiative, steht. Am 31.01.2020 hat das Aktionsbündnis für die „Poseidon“, ein ehemaliges Forschungsschiff, das höchste Gebot abgegeben und es ersteigert.

Wir können dem Sterben im Mittelmeer nicht zusehen und fordern die europäische Politik auf, sich im Sinne einer menschenrechtsbasierten Migrations- und Flüchtlingspolitik für überzeugende Lösungen einzusetzen:

Pflicht zur Seenotrettung 
Die Pflicht zur Seenotrettung ist Völkerrecht und das Recht auf Leben nicht verhandelbar. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten müssen dies auf dem Mittelmeer gewährleisten. 

Keine Kriminalisierung 
Die zivile Seenotrettung darf nicht länger kriminalisiert oder behindert werden. 

Faire Asylverfahren
Bootsflüchtlinge müssen an einen sicheren Ort gebracht werden, wo sie Zugang zu einem fairen Asylverfahren haben. Dazu haben sich die europäischen Staaten verpflichtet. Das Non-Refoulement-Gebot ist zwingendes Völkerrecht: Menschen dürfen nicht zurück in Länder gebracht werden, wo ihnen Gefahr droht und sie rechtlos sind. 

„Sichere Häfen“ ermöglichen
Städte und Kommunen, die zusätzliche Schutzsuchende aufnehmen möchten, sollten diese Möglichkeit erhalten.