Erste Spende an die neu gegründete Evangelische Stiftung Jugendsozialarbeit Bayern
Manchmal scheitert die Integration an Kleinigkeiten. Wie im Fall des jungen S. aus Syrien. Trotz aller staatlichen Hilfen und Bemühungen durch die Fachdienste der Schulsozialarbeit kann der Elfjährige nicht an der Schullandfahrt seiner Klasse teilnehmen, denn der alleinerziehende Vater kann die notwendigen 150,- Euro dafür nicht aufbringen. Dabei wäre dies die Gelegenheit zur Integration in den Klassenverband.
Diese und andere Notlagen junger Menschen in Bayern will die 2018 gegründete Evangelische Stiftung Jugendsozialarbeit zusammen mit den evangelischen Einrichtungen der Jugendsozialarbeit lindern – ein Anliegen, das auch die Evangelische Bank unterstützt. Sie übergab der Evangelischen Stiftung Jugendsozialarbeit 500 Euro aus dem Gewinnsparverein.
Insgesamt wurden von der Evangelischen Bank 6000 Euro aus dem Zweckertrag an verschiedene soziale Einrichtungen ausgezahlt. Bei einem kleinen Empfang erhielten alle Begünstigten aus dem Raum München die Spende persönlich von Regionaldirektor Roman Walter. Die Freude über die unerwartete Zuwendung war entsprechend groß.
Wenn auch Sie helfen wollen, das Spendenkonto der Evang. Stiftung Jugendsozialarbeit lautet:
DE02 5206 0410 0005 0158 39.
Über die Stiftung:
Ein Nachlass, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und die ejsa Bayern e.V. ermöglichten die Stiftungsgründung. Durch sie steht jedes Jahr eine bestimmte Summe an Geldmitteln für Einzelfallhilfe und Projektförderung für alle Bereiche der Evangelischen Jugendsozialarbeit wie Arbeitsweltbezogene, Schulbezogene und Migrationsbezogene Jugendsozialarbeit sowie der Gesellschaftlichen Jugendbildung zur Verfügung. Voraussetzung zur Förderung sind u.a. die Altersgrenze von 27 Jahren, Wohnsitz in Bayern sowie Vorliegen von sozialer Benachteiligung und erhöhtem Förderbedarf. Stiftungsmittel können jeweils durch die beratende Jugendsozialarbeitseinrichtung beantragt werden. Ebenso ist eine Förderung von Projekten möglich, die sich an benachteiligte junge Menschen richten und von Einrichtungen der Evangelischen Landeskirche, dem Diakonischen Werk oder der Evangelischen Jugendsozialarbeit Bayern durchgeführt werden.