Grundsätzlich hält die ejsa Bayern das bayerische Förderprogramm „Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)“ und die damit verbundene und auf Langfristigkeit angelegte Förderung und Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte in der Wahrnehmung von Aufgaben der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII für vorbildlich. Wir freuen uns, dass diese auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat.
Mit den neuen Regelungen ab Januar 2025 wird die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen durch das Landesförderprogramm an neuen Schularten möglich und einige evangelische Träger haben hier bereits an Schulen mit entsprechendem Jugendhilfebedarf neue Stellen konzipiert und besetzt.
Durch die zügige Veröffentlichung der Richtlinie kann der Ausbau nahtlos weitergehen. So gibt es beispielsweise auch neue Möglichkeiten, qualifiziertes Fachpersonal zu fördern.
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