Neue Papiere zum geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD im März 2018 die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bis zum Jahr 2025 vereinbart. Der erste Schritt mit Einrichtung eines Sondervermögens im November 2019 wurde auch bereits getan.

Die ejsa Bayern setzt sich dafür ein, die Belange der benachteiligten Kinder in diesem Rahmen zu vertreten. Das Ziel der Chancengerechtigkeit darf nicht zugunsten des quantitativen Ausbaus der Plätze ins Hintertreffen geraten. Dementsprechend fordert die ejsa Bayern in ihren Qualitätsbausteinen für Ganztagsangebote an Schulen zum Beispiel ein Fachkräftegebot und betont die intensive Kooperation von Jugendhilfe und Schule.