Einigung auf Ganztagsanspruch für Grundschüler

Im Streit über die Ganztagsbetreuung in Grundschulen haben Bund und Länder eine Einigung erzielt. Demnach soll der Rechtsanspruch ab 2026 kommen. Nach dem Bundestag muss jetzt noch der Bundesrat zustimmen.

Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen. Bund und Länder einigten sich am Montagabend im Streit um die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat buchstäblich in letzter Minute auf einen Kompromiss. Regierungs- und Ländervertreter begrüßten die Einigung und sprachen von einem guten Tag für Kinder und Familien.

Der Bundestag beschloss das Vorhaben daraufhin in seiner letzten in dieser Legislaturperiode angesetzten Sitzung, der Bundesrat stimmt voraussichtlich am Freitag darüber ab.

Ohne Einigung im Vermittlungsausschuss hätte das Gesetz vor der Bundestagswahl wohl nicht mehr verabschiedet werden können und wäre verfallen: Gesetze, die nicht abschließend in einer Legislaturperiode behandelt werden, unterliegen der sogenannten Diskontinuität. Sie müssen in einem neu gewählten Bundestag noch einmal ganz neu eingebracht und verhandelt werden.

Der Vermittlungsausschuss stand zusätzlich unter Zeitdruck: Eine Einigung bis Mitternacht war nach Angaben von Verhandlungsteilnehmern nötig, um formale Fristen für die Befassung im Bundestag am Tag darauf einzuhalten.

Hunderttausende Plätze müssen geschaffen werdenNach den Plänen der Großen Koalition soll jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Dafür müssen aber vor allem in den westlichen Bundesländern noch Hunderttausende neue Plätze geschaffen werden. Die Bundesländer hatten das Vorhaben vor der Sommerpause wegen des Finanzierungsstreits im Bundesrat zunächst gestoppt und in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen.

Eine Einigung müssten Bundestag und Bundesrat jeweils noch bestätigen. Gibt es keinen Kompromiss, kann das Gesetz vor der Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr beschlossen werden und verfällt.

Insgesamt geht es um mehrere Milliarden Euro. Kalkuliert wurde ursprünglich mit Investitionskosten etwa für Baumaßnahmen an Grundschulen für Räumlichkeiten in Höhe von rund 7,5 Milliarden, wovon der Bund 3,5 Milliarden übernehmen würde. Die laufenden Betriebskosten wurden mit rund 4,5 Milliarden im Jahr beziffert, an denen Berlin sich langfristig mit knapp einer Milliarde beteiligen will.

Quelle: www.tagesschau.de