Die Kultusministerkonferenz hat ihre Empfehlungen für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Bildung und Betreuung veröffentlicht. Darin heißt es: „Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote ermöglichen inklusive Lern- und Lebensräume und berücksichtigen die Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Kinder, insbesondere auch mit Bedarf an besonderen Bildungs- und Unterstützungsangeboten.“
Die 12 Empfehlungen der KMK sind nicht bindend für die Länder, eine Umsetzung des Ganztagsrechtsanspruches wird sich aber auch an der Qualität messen lassen müssen, um den Aspekt der Förderung gelingend umzusetzen. Die Träger der ejsa Bayern, die als Kooperationspartner im Ganztag tätig sind oder den Ganztag in eigene Schulen umsetzen, haben sich bereits vor Jahren gemeinsame Qualitätsbausteine erarbeitet.
Viele Aspekte finden sich in den Empfehlungen aus Sicht der Schulen wieder, zum Beispiel auch der Blick vom Kind aus: „Bei der pädagogischen Gestaltung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote sind die Interessen und Bedürfnisse der Kinder handlungsleitend.“, so heißt es in den Empfehlungen.
Das ganze Papier finden Sie hier.