Jugendsozialarbeit und ihre Arbeitsfelder
Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit in der ejsa sind:
Schulbezogene Jugendsozialarbeit
Migrationsbezogene Jugendsozialarbeit
Gesellschaftpolitische Jugendbildung
Die Jugendsozialarbeit (JSA) ist der Leistungsbereich der Jugendhilfe, der die berufliche, schulische und soziale Integration junger Menschen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt zum Ziel hat.
Durch ihre Angebote in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern werden verschiedene Formen sozialpädagogischer Hilfen bei der Bewältigung von Problemen etwa im Umfeld von Schule, Ausbildung und Beruf sowie durch Migration eingesetzt.
Einen ausführlichere Beschreibung über die Ansätze, Arbeitsfelder und die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit finden Sie in Form einer Zusammenfassung von Klaus Umbach unter https://www.sgbviii.de/files/SGB%20VIII/PDF/S109.pdf (veröffentlicht am 20.07.2016).
Die Rechtsgrundlagen der Jugendhilfe finden sich im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII § 13).
SGB VIII § 13 Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit richtet sich an die Zielgruppe der sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigen jungen Menschen bis 27 Jahre mit erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf. § 13 SGB VIII grenzt unter anderem die Angebote der Jugendsozialarbeit von denen der offenen Jugendarbeit und der Jugendhilfe ab:
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.
Zielgruppen der Jugendsozialarbeit
Zielgruppe der Jugendsozialarbeit sind sozial benachteiligte und individuell beeinträchtige junge Menschen bis 27 Jahre mit erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf. Das sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres familiären oder sozialen Umfelds, ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligung erfahren haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule in den Beruf erschweren. Individuell beeinträchtigt sind Jugendliche, die beispielsweise Schwierigkeiten mit den üblichen Formaten konventioneller Bildungseinrichtungen haben und physische Auffälligkeiten aufweisen.
Ziele, Aufgaben und Leistungsbereich Jugendsozialarbeit:
- Bildungsbenachteiligung entgegenwirken
- Unterstützung zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen
- Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung
- Förderung der Eingliederung in die Arbeitswelt
- Förderung der sozialen Integration (§13 SGB VIII) und Teilhabe
- Befähigung zur selbständigen Lebensgestaltung beispielsweise durch Integrationshilfen für junge AussiedlerInnen, AusländerInnen
- Förderung sozialer Anerkennung
- Lebensweltbezug und passgenaue Angebote