ejsa-Fachtag in Nürnberg – Jugendsozialarbeit zwischen Rechtsanspruch und leeren kommunalen Kassen

Angesichts wachsender sozialer Ungleichheiten und einer alternden Gesellschaft haben Fachleute beim Fachtag der Evangelischen Jugendsozialarbeit Bayern (ejsa Bayern) eine stärkere gesetzliche und finanzielle Absicherung der Jugendsozialarbeit gefordert. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, wie junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf künftig verlässlich erreicht werden können.

Der Sozialwissenschaftler Prof. Sebastian Kurtenbach verwies darauf, dass junge Menschen heute unter grundlegend anderen Bedingungen aufwüchsen als ältere Generationen. Sie lebten von klein auf in vielfältigen und multikulturellen Lebenswelten und stünden zugleich vor Herausforderungen wie Klimawandel, wirtschaftlicher Transformation und demografischem Wandel. In einer alternden Gesellschaft seien sie eine „Minderheit ohne Schutz – die jetzige Generation junger Menschen ist so klein wie nie zuvor und müssen Herausforderungen stemmen wie nie zuvor.“

Der Jurist Prof. Reinhard Wiesner, einer der maßgeblichen Mitgestalter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), befasste sich mit der gesetzlichen Grundlage der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII). Anders als bei vielen Hilfen zur Erziehung bestehe hier kein individueller Rechtsanspruch auf Leistungen. Vielmehr seien die öffentlichen Träger verpflichtet, entsprechende Angebote als Teil der sozialen Infrastruktur bereitzustellen. Wiesner erläuterte, welche Folgen dieses Verständnis einer „infrastrukturellen Pflichtleistung“ für junge Menschen und die Träger der Jugendsozialarbeit habe. „Damit besteht vor dem Hintergrund des primären Ziels der Kostendämpfung die Gefahr, dass junge Menschen und ihre Eltern die ihnen zustehende Leistung nicht erhalten und diese im Einzelfall vor dem Verwaltungsgericht einklagen müssen“ so Prof. Wiesner (https://www.sonntagsblatt.de/artikel/familie/jugendsozialarbeit-vor-dem-wendepunkt-experte-warnt-duerfen-junge-menschen-nicht),

Vor dem Hintergrund der geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts wurde zudem die stärkere Ausrichtung auf Infrastrukturangebote statt bedarfsorientierte Einzelfallhilfe diskutiert. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass individuelle Bedarfe künftig weniger sorgfältig geprüft und notwendige Hilfen erschwert werden könnten. In den anschließenden Gesprächsrunden wurde deutlich, dass sich die Jugendsozialarbeit in einem Spannungsfeld bewegt: Einerseits steige der Unterstützungsbedarf vieler junger Menschen, andererseits gerieten die Kommunen finanziellzunehmend unter Druck. Vertreter von bayerischen Kommunen verwiesen auf die angespannte Haushaltslage. Jugendsozialarbeit sei fachlich notwendig und politisch gewollt, stehe aber vielerorts unter erheblichem Finanzierungsdruck.

Die ejsa Bayern sieht in der Jugendsozialarbeit eine unverzichtbare Unterstützung für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen. Als Zusammenschluss evangelischer Träger koordiniert sie in Bayern Einrichtungen der arbeitswelt-, schul- und migrationsbezogenen Jugendsozialarbeit sowie der gesellschaftspolitischen Jugendbildung. Nach Auffassung des Verbandes kann es sich eine alternde Gesellschaft nicht leisten, junge Menschen von Bildung, Ausbildung und gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen.

Allen jungen Menschen muss die gleiche Welt offenstehen. Jugendsozialarbeit ist dafür eine unverzichtbare Türöffnerin – heute ebenso wie künftig. Deshalb gilt es, ihre gesetzlichen Grundlagen weiterzuentwickeln und ihre Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern.