Berufsbezogene Jugendhilfe in Bayern – es bleibt kämpferisch

In der zweiten Jahreshälfte 2019 starten wir mit der Vorbereitung der neuen ESF-Förderperiode in 2021. Fokus der Entwicklungsarbeit sind die sogenannten Vorschaltprojekte. Dies kündigt sich jetzt schon als ein anspruchsvolles Projekt in zweierlei Hinsicht an: Wie können Förderbedingungen geschaffen werden, die der Aufgabe der Förderung der beruflichen und sozialen Integration benachteiligter junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf gerecht werden?

Zum anderen sind neue, niedrigschwelligere Zugangsbedingungen zu den Angeboten der BBJH notwendig. Als hochschwellig erweisen sich umfangreiche Clearingverfahren vor Eintritt, Anforderungen an tägliche Anwesenheit der Jugendlichen, die bei genauer Betrachtung das Endergebnis der pädagogischen Arbeit sein könnten, nicht aber Voraussetzung zur pädagogischen Entwicklungsförderung sein dürfen und auch Zuweisungen von Jugendlichen, die individuellen Bedürfnissen und Bedarfen kaum Rechnung tragen (vgl. dazu auch die Evaluation der ESF-Förderperiode 2014 – 2020 durch das ISG in Köln). Hochschwellig sind auch Angebote, die in den Augen vieler Jugendlicher wenig attraktiv sind, weil für sie kein oder kaum Mehrwert erkennbar wird.

An dieser Stelle wird auf die in 2019 angestoßene Weiterentwicklung des pädagogischen Angebots der BBJH hingewiesen: Diverse Workshops (Pädagogik der BBJH, BBJH und Handlungsbefähigung, BBJH und Wohnen, Präsenz benachteiligter junger Menschen in social media, BBJH und Digitalisierung) sind in Arbeit und werden bei der BBJH-Jahresfachtagung im Februar 2020 ihre Ergebnisse vorstellen, diskutieren und die Implementierung vorantreiben.