Und dies bei gleichbleibender Stellenausstattung
BMFSFJ: Die Zielgruppen der Jugendmigrationsdienste (bisher alle jungen Menschen von 12 bis 27 Jahren mit Migrationshintergrund, die eine auf Dauer gerichtete Bleibeperspektive haben sowie Geflüchtete aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive) sind seit Jahresbeginn vom verantwortlichen Bundesministerium, dem BMFSFJ, ausgeweitet worden. Demnach sind die Jugendmigrationsdienste nun für alle jungen Menschen mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres – unabhängig vom Aufenthaltsstatus, solange sie sich rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung in Deutschland aufhalten“, zuständig. Sabine Schulte Beckhausen, Leiterin des Referates 501 „Chancengerechtigkeit, Integration, Jugendsozialarbeit“ im BMFSFJ in einem Schreiben Anfang des Jahres an die JMD: „Die Erfahrungen des Jahres 2016 […] sind für uns Veranlassung, bereits jetzt den Schritt zu einer Öffnung aller Jugendmigrationsdienste für junge Flüchtlinge zu gehen. Diese Entscheidung haben wir sowohl im Hinblick auf die bereits erfolgte Öffnung der parallel für erwachsene Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten arbeitenden MBE getroffen, als auch aus der Erkenntnis heraus, dass seit der Ergänzung des § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (Öffnung der Kurse für bestimmte Flüchtlingsgruppen) und der bereits 2016 erfolgten Öffnung der JMD zur Begleitung junger Flüchtlinge rund um den Integrationssprachkurs in der Praxis bereits an vielen Standorten so verfahren wird.“ Wie sich diese Öffnung der Jugendmigrationsdienste auf die bereits vorher stark überlasteten JMD auswirkt, bleibt abzuwarten. Von Seiten des BMFSFJ werde jedoch nicht erwartet, dass über die bisherigen Beratungskapazitäten andere Angebote gemacht oder noch mehr Personen beraten werden. Die Öffnung vollziehe sich aufgrund der Anpassung an die bereits bestehende Praxis und sichere diese rechtlich ab.