Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert von den politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie alle Minderjährigen von den 2G-Zugangsregelungen auszunehmen. Verordnungen, die 2G ab 15 oder 16 Jahren, und Überlegungen, die sogar 2G ab 12 Jahren in Betracht ziehen, lehnt die AGJ aufs Schärfste ab. Der Zwischenruf AGJ-Zwischenruf_Kein_2G_fuer_Minderjaehrige wurde vom Geschäftsführenden Vorstand der AGJ am 21.12.2021 beschlossen.