Consozial: ejsa Bayern fordert übergreifende Lösungen für ein neues SGB VIII

Benachteiligte Jugendliche werden von einem inklusiven Jugendhilferecht nur dann profitieren, wenn eine gemeinsame Lösung durch Bund, Länder und Gemeinden gelingt und die Angebote nachhaltig strukturell gestärkt werden.

Während der ConSozial 2019 diskutierte Klaus Umbach von der Evangelischen Jugendsozialarbeit am Stand der Diakonie mit Dr. Christian Lüders, Deutsches Jugendinstitut (DJI) und Vorsitzender des Landesjugendhilfeausschusses Bayern, Hans Steimle, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft EJSA und Michael Bammessel, Präsident des Diakonischen Werkes Bayern.

Es ging um den Prozess zur Schaffung eines neuen Kinder- und Jugendhilferechts und den Prämissen, eine inklusive Gesetzesgrundlage zu schaffen und vor allem Jugendliche und ihre Bedarfe stärker zu berücksichtigen. Lüders betonte dazu, dass die Herausforderung Inklusion nur durch die Zusammenführung von Jugendhilfe- und Teilhaberecht zu meistern ist. Hierzu hat die Jugendsozialarbeit jedoch noch erheblichen Diskussionsbedarf. Diakoniepräsident Bammessel war es vor allem wichtig, dass hier handwerklich gut gearbeitet werde, damit nicht später die Praxis das ausbaden müsse, was bei der Schaffung von Gesetzen zunächst versäumt wurde. Auch auf die Problematik fehlender Fachkräfte wurde hingewiesen, die häufig eine große Hürde darstellen bei der Ausweitung oder gar Neukonfiguration von Angeboten wie etwa bei der Ganztagsbetreuung.

Hans Steimle betonte, dass für die Erfüllung der Bedarfe junger Menschen die notwendigen Rechtsansprüche immer bedeutsamer werden, die allerdings dann auch eingelöst werden müssten. Dazu seien neben ausreichenden Mitteln auch andere Ressourcen notwendig. Kritisch wurde der von der Bundesregierung angekündigte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeschätzt, wenn er im KJHG umgesetzt wird. Es wird befürchtet, dass auch durch ihn kaum noch finanzielle Spielräume bleiben für die anderen Bedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe – vor allem für die von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. „Auch für die bei uns so notwendige rechtskreisübergreifende Finanzierung von Hilfen fehlten dann die Ressourcen“, so Steimle, der darauf hinwies, dass ohne diesen übergreifenden Ansatz wir aber bei den Jugendlichen in der Jugendsozialarbeit nicht weiterkommen!

Lüders kritisierte, dass immer noch eine jugendbezogene Perspektive in der Debatte um die Kinder- und Jugendhilfe fehle. Auch für die inklusive Ausgestaltung der Hilfen fehle der Raum bisher. Bammessel ergänzte: dass nicht nur tolle Reformen, sondern vor allem mehr Ressourcen und eine verlässliche Struktur der Hilfen gebraucht werde, wie auch am Mangel bei den Jugendmigrationsdiensten deutlich werde.

Einig waren sich die Diskutanten, dass es eine Lösung brauche, bei der alle Ebenen, also Bund, Länder und Kommunen, an einem Strang ziehen. Dies ist allerdings derzeit nicht erkennbar. Eine Lösung werde aber spätestens Anfang 2020 gebraucht, sobald erste Gesetzentwürfe aus dem Bundesjugendministerium auf dem Tisch liegen.