Sanktionsregelungen im SGB II: Keine Schlechterstellung junger Menschen!

Der erweiterte Vorstand der ejsa Bayern diskutierte die Forderungen der Mitgliederversammlung und es wurde beschlossen, diese Forderung in die bundespolitische Diskussion vor der Bundestagswahl einzuspeisen, was umgehend erfolgte. Bei der Hauptausschusssitzung der BAG EJSA am 22. Juni in Kassel wurde das Anliegen der ejsa Bayern aufgegriffen, diskutiert und in den Forderungskatalog der BAG EJSA für die Bundestagswahl aufgenommen. Inzwischen ist daraus sogar eine Initiative des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit geworden, hinter das sich alle in der Jugendsozialarbeit engagierten Wohlfahrts- und Fachverbände stellen. Das Ergebnis sind ein „Zwischenruf“ mit dem Titel „Sanktionsregelungen im SGB II für unter 25-jährige entschärfen!“ und ein Hintergrundpapier „Sanktionsregelungen im SGB II: Keine Schlechterstellung junger Menschen!“.

Beide Papiere werden derzeit an die Bundestagsabgeordneten gespielt und es sollen Gespräche vor allem mit Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion stattfinden, weil der Widerstand gegen eine Abschaffung verschärfter Sanktionen dort am größten war.

Die Papiere sind nun verwendbar und wir stellen sie mit diesem Newsletter auf unserer homepage zur Verfügung; sie sollten umgehend in die Diskussionen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und solchen, die es werden wollen, einfließen.