Schutz darf keine Frage des Geldes sein – Diakonie Bayern fordert Unterstützung von Hartz-IV-Empfängern beim Kauf von FFP2-Masken

Benachteiligte junge Menschen leiden unter den Folgen des Lockdowns und den Beschränkungen besonders. Vor allem die finanziellen Folgen sind auch für sie gravierend, z.B. wenn sie für den Weg zur Arbeit oder in eine geförderte Ausbildungsstelle in einer Jugendwerkstatt Masken anschaffen müssen, mit denen auch gearbeitet werden muss. Wir weisen auch aus diesem Grunde auf die Forderungen der Diakonie in Bayern hin und unterstützen aus dem Blickwinkel der Jugendsozialarbeit die Forderungen nach schneller Hilfe!

Forderungen der Diakonie in Bayern
Nürnberg, 12.01.2021 Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von Menschen, die von Armut betroffen sind, fordert die Diakonie Bayern nach der heutigen Pressekonferenz des Bayerischen Kabinetts. „Die Einführung der FFP2-Maskenpflicht für den Einzelhandel und den ÖPNV ist aus immunologischen Gründen sicherlich sinnvoll“, so Sabine Lindau, Vorständin der Diakonie Bayern und zuständig für Verbandsvertretung, Familie sowie Integration. „Zehn Euro für drei Masken sind für Personen im Hartz-IV-Bezug jedoch nicht ohne weiteres finanzierbar.“

Eine „Preisbeobachtung“ allein, wie von Bayerns neuem Gesundheitsminister Klaus Holetschek heute angekündigt, reicht nach Ansicht der Diakonie nicht aus. Lindau: „Im seit Januar geltenden Hartz-IV-Eckregelsatz sind exakt 17,02 Euro für Gesundheit und Hygiene vorgesehen. Damit kommt man schon ohne Corona nicht weit“. Es dürfe nicht sein, dass die Ausgrenzung armer Menschen, die durch Corona ohnehin zugenommen habe, durch die FFP2-Maskenpflicht noch weiter verstärkt werde. „Gerade vor Armut Betroffene sind auf den ÖPNV angewiesen. Ihnen darf die Nutzung durch die Maskenpflicht nicht zusätzlich erschwert werden.“

Der Freistaat, so die Diakonie-Vorständin weiter, habe es geschafft, Ende letzten Jahres eine Million kostenfreier FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. „Dies sollte – jetzt, wo das Tragen der FFP2-Maske zur Pflicht werden soll – für arme Haushalte erneut möglich sein.“ Als Nachweis, so Lindau, könnte beispielsweise ein Hartz-IV-Bescheid oder die Befreiung von der Rundfunkgebühr vorgelegt werden. Wichtig sei, dass die Betroffenen schnell und ohne bürokratischen Aufwand Masken erhalten könnten

Lindau wies darauf hin, dass nicht zuletzt auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine einmalige Nutzung der FFP2-Masken empfehle. Die alltägliche Praxis sehe zwar sicherlich anders aus. „Mit einer einmaligen Ausgabe von wenigen Euro, wie von der Staatsregierung heute angedeutet, ist es nicht getan.“