Jugendarbeit ist ab dem 15. März 2021 wieder eingeschränkt möglich!

Der BJR stellt einige Informationen, Handlungsempfehlungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für die Jugendarbeit in Bayern bereit. Die Informationen werden laufend  aktualisiert und insbesondere die Informationen zu den staatlichen Maßnahmen zeitnah nach Verkündung eingepflegt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bjr.de/corona