Zwischenruf des Bundesjugendkuratoriums zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Im September veröffentlichte das Bundesjugendkuratorium einen stimmigen Zwischenruf zum Ganztag. Auf Ebene der Diakonie Deutschland arbeitet die ejsa ebenfalls an einem Positionspapier, das die Sicht unserer Schülerinnen und Schüler in die Diskussion um Qualität im Ganztag mit einbringen wird.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) benennt in dem Zwischenruf vom 5. September 2019 notwendige Rahmenbedingungen und Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Angebote der Ganztagsbetreuung gelingen kann. Das Papier gibt es hier zum Download.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ab 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen. Das BJK wertet dies – angesichts von Betreuungslücken am Übergang von der Kita in die Grundschule – grundsätzlich als ein positives Signal. Allerdings ist die Diskussion um einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nach Ansicht des BJK nicht ausschließlich auf die Perspektive der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verkürzen. Pressemitteilungen